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Steuerklassenwahl getrenntlebend

Gefragt am 24.11.2009
14:36 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3899 | Bewertung 5/5

 

Ich lebe seit Juli 2008 getrennt und bin noch in Steuerklasse 3, meine Noch-Frau ist bereits seit Januar 2009 in Steuerklasse 2. Ich befürchte nun, dass ich meine Steuerklasse bereits in diesem Jahr nach 1 hätte ändern müssen und nun eine heftige Nachzahlung zu erwarten habe. Kann ich diesem Problem aus dem Weg gehen, indem ich mit meiner Noch-Frau einen Trennungszeitpunkt im Januar dieses Jahres vereinbare und für 2009 noch einmal eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung (oder auch getrennt) wähle? Oder gibt es eine andere tragbare Lösung?(Zusatzinfo: ich bin erst im Juni 2009 ausgezogen, meine Ex wäre mit Januar einverstanden, zwei gemeinsame Kinder leben bei ihr)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.11.2009
14:36 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 24.11.2009
15:03 Uhr

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Beantwortet am 24.11.2009 15:03 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 3899 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuerklassen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die Veranlagung von Ehegatten ist in § 26 EStG geregelt. Hiernach können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Ehegatten, die zumindest wenigstens 1 Tag im entsprechenden Kalenderjahr zusammengelebt haben, zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a EStG) und Zusammenveranlagung(§ 26b EStG) wählen ...



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