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Steuerklasse nach Heirat

Gefragt am 12.05.2011
20:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4257

 

Wir heiraten in einer Woche und bekommen im August Nachwuchs.Habe ein Einkommen von 4000 Brutto und meine Partnerin 3200 Brutto.Meine zukünftige Frau geht im Juli in Mutterschutz und danach in Elternzeit.
Ab wann ist es sinnvoll Steuerklasse 3/5 zu nehmen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.05.2011
20:09 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 13.05.2011
08:00 Uhr

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Beantwortet am 13.05.2011 08:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4257

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuerklassen)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Durch Ihre Heirat besteht die Möglichkeit der Zusammenveranlagung. Nach § 38 b Satz 2 Nr ...



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