Steuerklasse nach Heirat
Gefragt am 12.05.201120:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4257
Wir heiraten in einer Woche und bekommen im August Nachwuchs.Habe ein Einkommen von 4000 Brutto und meine Partnerin 3200 Brutto.Meine zukünftige Frau geht im Juli in Mutterschutz und danach in Elternzeit.
Ab wann ist es sinnvoll Steuerklasse 3/5 zu nehmen?
20:09 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuerklassen)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Durch Ihre Heirat besteht die Möglichkeit der Zusammenveranlagung. Nach § 38 b Satz 2 Nr ...
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