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prinzip. Steuerklassen+Abfindung, wenn Partner Freiberufler

Gefragt am 22.08.2011
15:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4343

 

Guten Tag,

ich bin in Teilzeit im Angestelltenverhältnis tätig (ca 24.000 brutto/Jahr), mein Mann erwirtschaftet als Freiberufler einem Gewinn von rund 112.800,-- € vor Steuern.
Ich habe die Steuerklasse 5, er die 3.

Fragen:
Macht diese Konstellation der Steuerklassen trotz des "Gehaltsunterschieds" in unserem Falle überhaupt Sinn, da mein Mann Freiberufler ist?

Desweiteren erwarte ich im Januar nächsten Jahres aufgrund eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung über ca. 40.000,--
Lohnt es sich, die Steuerklassen zu wechseln (ich in 3)um eine höhere Netto-Abfindungssumme zu bekommen oder müssten wir so mit einer größeren Nachzahlung an das Finanzamt am Ende des Jahres rechnen als bei dern ursprünglichen Steuerklassen?

Und sollte ich bei der Auszahlung der Abfindung darauf achten, dass die 1/5tel Regelung NICHT angewandt wird, aufgrund des hohen Verdienstes meines Mannes?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.08.2011
15:49 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 22.08.2011
16:29 Uhr

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Beantwortet am 22.08.2011 16:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4343

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuerklassen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Wahl der Steuerklasse hat grundsätzlich lediglich auf die Frage einen Einfluss, wleche unterjährige Steuerabzug vorgenommen wird. Ziel diese Steuerabzuges für den Fiskus ist es die zu erwartende Steuerleistung möglichst zeitnah zu vereinnahmen ...



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