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Lohnsteuerklassenkombination bei Privatinsolvenz

Gefragt am 23.05.2011
19:19 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7219

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein zukünftiger Ehemann befindet sich seit Mai 2010 in der Privatinsolvenz (unseres Wissens nach noch keine Wohlverhaltensphase). Bruttoverdienst 2.300 Euro, Firmenwagenversteuerung 216,14 Euro (davon versteuert AG 101,00 Euro pauschal), laufende Entgeltumwandlung in Höhe von 75,00 Euro. Bei Steuerklasse 1, katholisch und einem Kinderfreibetrag von 0,5 beträgt der pfändbare Abzug derzeit 137,05 Euro.

Ich verdiene ebenfalls 2.300 Euro.

Nun heiraten wir am 1.7.2011 und möchten in naher Zukunft ein gemeinsames Kind. Um einen höheren Mutterschutzzuschuss und später dann ein höheres Elterngeld zu erhalten, empfiehlt es sich doch, dass die Ehefrau die Steuerklasse 3 wählt und der Ehemann logischerweise Klasse 5.

Ist das in unserem Fall, da mein Verlobter in der Insolvenz ist, empfehlenswert? Wie wirkt sich das alles auf den Lohnsteuerjahresausgleich aus? Getrennt oder gemeinsam veranlagen? Muss ich dann evtl. viel nachzahlen und mein Verlobter bekommt einiges erstattet, muss das aber dann an den Insolvenzverwalter abgeben?

Vorab vielen Dank für die Auskunft!


Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 23.05.2011
19:19 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 23.05.2011
20:13 Uhr

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Beantwortet am 23.05.2011 20:13 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7219

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuerklassen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

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