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Klassenwahl bei Elterngeld

Gefragt am 29.12.2009
11:00 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4518 | Bewertung 4.7/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit sind meine Frau und ich mit den Klassen 4/4 veranlagt. Meine Frau geht nun in Mutterschutz bzw danach in Elternzeit für zwei Jahre. Das volle Elterngeld für 12 Monate beträgt ca. 920 €. Mein Jahresverdienst beträgt ca. 44.000 € und wird sich wohl vorerst auch nicht ändern.

Was passiert wenn ich ich jetzt in die Klasse 3 wechsele und meine Frau Klasse 5 hat. Das Elterngeld wird zwar nicht versteuert, aber ja meinem Einkommen hinzugerechnet. Wie hoch wäre eine Steuernachzahlung im Jahr 2011, wenn wir ab dem Jahr 2010 die Klassen in 3/5 wechseln.

Mit dem normalen Netto/Brutto - Rechner habe ich ca 350 - 400 € mehr im Monat, macht für mich aber keinen Sinn, wenn ich das Geld am Ende wieder zurück zahlen muss. Das Elterngeld soll evtl. auf 24 Monate aufgeteilt werden. Wäre dies ein Vorteil bei der Lohnsteuerberechnung?!

Vielen Dank für ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.12.2009
11:00 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 29.12.2009
12:12 Uhr

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Beantwortet am 29.12.2009 12:12 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4518 | Bewertung 4.7/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuerklassen)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Eine konkrete Aussage zu der für 2011 zu erwartenden Steuernachzahlung kann ich Ihnen anhand der vorliegenden Angaben nicht liefern ...



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