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Heiraten? Auswirkung auf Elterngeld

Gefragt am 30.12.2009
19:38 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6798 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen. Meine Freundin und ich erwarten unser erstes Kind. Wir fragen uns nun, wie sich Heiraten finanziell auswirken würde. Hier die Rahmendaten:

• Aktueller Verdienst Ich: 40.000 EUR brutto/Jahr
• Aktueller Verdienst Freundin: 40.000 EUR brutto/Jahr
• Voraussichtlicher Geburtstermin: 22. Juni 2010
• Elternzeit geplant Ich: 2 Monate (September – Oktober 2010)
• Elternzeit geplant Freundin: 12 Monate (Juni 2010 – Mai 2011)
• Keine Geldanlagen, keine Zusatzeinkommen.
• Falls wir nicht heiraten, wird das Sorgerecht geteilt. Gemeinsamer Haushalt.

Frage 1: Elterngeld
Wie viel mehr Elterngeld würden wir insgesamt bekommen, wenn wir im Januar 2010 heiraten und die Steuerklassen optimal wählen? (Im Vergleich zum Unverheiratet-Bleiben.)

Frage 2: Nach dem Elterngeld
Nehmen wir an, dass meine Freundin ab Juni 2011 halbtags arbeitet und dabei 20.000 EUR verdient. Ich arbeite ganztags und verdiene 45.000 EUR. Wie würde sich die Heirat auf das Nettoeinkommen auswirken?

Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Informationen gegeben. Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.12.2009
19:38 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 30.12.2009 20:43 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 6798 | Bewertung 5/5

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Die Steuerklassen haben nur Einfluss auf das monatliche Nettoeinkommen. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird dann die "richtige" Steuer auf die Einkünfte ermittelt. Die monatlichen Lohnsteuerabzugsbeträge sind also nichts anderes als Vorauszahlungen auf die später zu ermittelnde Einkommensteuer.

Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, mindestens 300,- € und höchstens 1.800,- €. Da Sie und Ihre Freundin gleich hohes Einkommen haben, sind die Steuerklassen 4/4 steuerlich günstiger als 3/5 ...



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