Zweitwohnsitzsteuer für Einfamilienhaus - Hauptwohnsitz Altenheim im Nachbarort
Gefragt am 23.09.201911:19 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1214
Guten Tag,
meine Großeltern (beide um die 90 Jahre) haben viele Jahre in Ihrem Einfamilienhaus in Dresden gewohnt. Nun mussten Sie leider ins Pflegeheim (Vollpflege) in der Nachbarstadt Radebeul umziehen. Wir haben Sie umgemeldet und den Hauptwohnsitz ins Pflegeheim verlegt.
Nun kam die Aufforderung/Formular der Stadt Dresden zur Zweitwohnsitzsteuer.
Das Einfamilienhaus (Zweitwohnsitz laut Stadt Dresden) gehört meinem Großvater und beide werden leider nicht wieder zurück in dieses kommen, aufgrund Ihrer sehr schlechten Verfassung. Es steht also leer und ist auch sanierungsbedürftig!
Wie wäre die Vorgehensweise um den Zweitwohnsitz(Steuer) zu vermeiden, da Ihr Haus für die beiden nicht bzw. nie wieder als Zweitwohnsitz (Wohnsitz) bewohnt wird!
Vielen Dank
Nico
11:19 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folge beantworten möchte.
Gemäß Satzung des Landeshauptstadt Dresden ist eine Zweitwohnung wie folgt definiert:
§ 2 Begriff der Zweitwohnung
(1) Zweitwohnung im Sinne dieser Satzung ist jede Wohnung, die ein Einwohner/eine Einwohnerin als Nebenwohnung gemäß § 21 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes
für den eigenen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf der
Familienmitglieder in der Landeshauptstadt Dresden innehat ...
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