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Widerspruch zu Vorauszahlung trotz Rückerstattung

Gefragt am 29.07.2009
21:54 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5856 | Bewertung 5/5

 

FA hat aufgrund verspäteter Abgabe der ESt 2007 diese nun mit Verspätungszuschlag festgesetzt und gleichzeitig eine Vorauszahlung von EUR 750,-- p.Q. verfügt.
Dem Bescheid wurde fristgerecht widersprochen, ein Widerspruch gegen die Vorauszahlung scheint wirkungslos zu sein. Nun kam eine Mahnung.
Hintergrundinfo:
Die Vorjahre wurden u.a. aufgrund Werbungskosten und neg. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mind. EUR 2.000 zurück erstattet. Das ist auch bei der nun abgegebenen EST-Erklärung 2007 wieder der Fall.

Wie kann der Vorauszahlung widersprochen werden ? Was passiert bei Nichtzahlung ? (normales Mahnverfahren - MB ?)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.07.2009
21:54 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 29.07.2009
22:20 Uhr

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Beantwortet am 29.07.2009 22:20 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 5856 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Vorauszahlungen werden festgesetzt, wenn aufgrund der letzten Steuerfestsetzung ein Nachzahlung zu leisten ist und nicht ersichtlich ist, dass in den folgenden Steuerfestsetzungen keine Nachzahlung zu leisten wäre ...



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