Vorabgewinne und verluste aus geschloßenen Immobilien Fond
Gefragt am 20.02.201220:09 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5014
im Jahre 2006 habe ich 20.000€ in ein Fond namens "Infraplan München Fonds 2" investiert. Dabei handelt es sich um einen geschloßenen Immobilien Fond)
(Sehen Sie bitte hierzu auch auf die folgenden Seite: http://www.sueddeutsche.de/geld/immobilienfonds-muenchner-maerchen-1.981161)
Vorgesehen waren: 8,5% "garantierte" Vorabgewinne pro Jahr, die Zurückzahlung sollte nach 4 Jahren erfolgen.
Die Vorabgewinne wurden regelmäßig bis Ende 2010 ausbezahlt.
Die habe ich jedes Jahr in meine Steuererklärung eingegeben, leider in der Anlage KAP.
Dafür habe ich auch Abgeltungssteuer bezahlt.
Letztes Jahr hat die Firma Infraplan nach dem Tod des Geschäftführers Insolvenz gemeldet, genau zu dem Zeit Punkt, in dem die Firma haette die 20.000€ zurückbezahlen müssen. Nach dem heutigen Stand wird es ein Totalverlust werden.
Der Insolvenzverwalter prüft derzeit, ob ich den "Vorabgewinn" zurückzahlen muss.
Die Vorabgewinne sind, soweit ich sie behalten darf, höchstens eine Rückzahlung des investierten Geldes, aber keine Gewinne.
Meine Fragen diesbezueglich sind:
- Kann ich für die vorherigen Jahre die Steuern, die ich für die "Vorabgewinne" bezahlt habe, vom Finanzamt zurueckfordern? Wenn Ja, wie?
- Kann ich den Verlust von 20.000€ nur für das Jahr 2011 geltend machen? Falls ja, wie kann ich das anfordern? (Anlage KAP, GSE, ...).
- Vermindern diese Verluste nur die KAP-Einkünfte oder auch meine normalen Einkünfte?
- Kann ich diese Verluste auch fuer die kommenden Jahre geltend machen? Wenn ja, auf wie viele Jahre?
20:09 Uhr
Antwort von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Der von Ihnen genannten Internetseite entnehme ich, dass es sich bei dem geschlossenen Immobilienfonds um eine KG, sprich Kommanditgesellschaft handelt.
Grundsätzlich haftet der Kommanditist gemäß § 171 HGB (ich gehe davon aus, dass Sie ein solcher sind) mit seiner Kommanditeinlage ...
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