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VG-Wort in der Steuererklärung

Gefragt am 21.06.2019
17:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2563

 

Guten Tag,

ich bin hauptberuflich angestellte Redakteurin, also nicht selbstständig. Nebenberuflich werde ich beim Finanzamt als Freiberuflerin geführt und bin als Synchronsprecherin/schauspielerin tätig. Bis einschließlich 2015 erfolgte meine Steuererklärung durch einen Steuerberater, zu der Zeit war meine Nebenberuflichkeit noch durch ein Kleingewerbe angemeldet. Dieses meldete ich im Zuge eines Umzuges ab, da mein Steuerberater meinte, dass ein Gewerbe gar nicht nötig gewesen sei. Seitdem bin ich nebenberfulich als Freiberuflerin gemeldet und nehme weiterhin die Kleinunternehmer-Regel in Anspruch. Im Zuge meiner Tätigkeit als angestellte Redakteurin habe ich vor einigen Jahren einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen und erhalte daher ca. 1 Mal im Jahr Tantiemen hiervon (Auszahlung ohne Ust). Als ich ab 2016 meine Steuererklärung selbst machte, guckte ich mir die Eintragungen von meinem ehemaligen Steuerberater ab und trug die VG-Wort Einnahmen daher wie es der Steuerberater gemacht hatte - ohne weiter darüber nachzudenken - unter der Anlage S (nebenfberufliche selbstständige Arbeit als Synchronsprecherin) ein und erstellte eine Einnahmenüberschussrechnung. Das wurde auch vom Finanzamt akzeptiert. Nun sitze ich wieder an meiner Steuererklärung und frage mich, ob das überhaupt richtig ist. Denn von der VG-Wort bekommen Autoren oder Redakteuere Tantiemen, nicht Synchronsprecher. Nach meinem Verständnis, müssten die Tantiemen daher irgendwo unter eine Rubrik "weitere Einnahmen als angestellter Arbeitnehmer", oder liege ich falsch? Allerdings wurden die Tantiemen ja ohne Umst ausgezahlt und alles ohne Umst. muss ja üblicherweise unter die Rubrik "selbstständige Arbeit, oder? Wo müssen die Einnahmen also eingetragen werden, damit ich keinen Fehler mache? Und müssen alte Steuererklärungen evtl. korrigiert werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.06.2019
17:43 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.06.2019
17:54 Uhr

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Beantwortet am 21.06.2019 17:54 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2563

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Anfrage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.

Sie können die Tantiemen weiterhin in der Anlage S erfassen (bzw ...



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