Versteuerung von Fahrten Wohn- Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen
Gefragt am 20.01.202113:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 959
Folgende Situation:
Angebot des (neuen/ zukünftigen) Arbeitgebers: Überlassung eines Dienstwagens ohne private Nutzung.
Entfernung Wohn- Arbeitsstätte sind 250km einfach.
Wie ist nun die Situation? Muss die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstäte versteuert werden als geldwerter Vorteil oder gilt das als Dienstfahrt?
und zweitens: Wie verhält es sich, wenn eine Wohnung angemietet wird in der Nähe des Arbeitsortes im Sinne der doppelten Haushaltsführung? Sind dann die Heimfahrten private Fahrten?
13:02 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Sofern Sie das Fahrzeug für Fahrten Wohnung-Arbeit nutzen, müsste der Arbeitgeber pro Entfernungskilometer 0,03% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil ansetzen. Bei 250Km kommt also eine hohe Summe zusammen. Alternativ könnte man auch bei weniger als 15 Fahrten pro Monat jede Fahrt mit 0,002% bewerten (15x0,002% = 0,03%) ...
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