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Versteuerung von Fahrten Wohn- Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen

Gefragt am 20.01.2021
13:02 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 789

 

Folgende Situation:

Angebot des (neuen/ zukünftigen) Arbeitgebers: Überlassung eines Dienstwagens ohne private Nutzung.
Entfernung Wohn- Arbeitsstätte sind 250km einfach.

Wie ist nun die Situation? Muss die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstäte versteuert werden als geldwerter Vorteil oder gilt das als Dienstfahrt?

und zweitens: Wie verhält es sich, wenn eine Wohnung angemietet wird in der Nähe des Arbeitsortes im Sinne der doppelten Haushaltsführung? Sind dann die Heimfahrten private Fahrten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.01.2021
13:02 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 20.01.2021
13:07 Uhr

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Beantwortet am 20.01.2021 13:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 789

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Sofern Sie das Fahrzeug für Fahrten Wohnung-Arbeit nutzen, müsste der Arbeitgeber pro Entfernungskilometer 0,03% des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil ansetzen. Bei 250Km kommt also eine hohe Summe zusammen. Alternativ könnte man auch bei weniger als 15 Fahrten pro Monat jede Fahrt mit 0,002% bewerten (15x0,002% = 0,03%) ...



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