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Verrechnung Veräusserungsgewinn gegen Altverluste

Gefragt am 18.08.2011
13:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4601 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrter Steuerberater,

ich habe in meiner Steuererklärung für 2010 Gewinne aus Veräusserung von Kapitalanlagen und Aktien angegeben, für die ich bereits Abgeltungssteuer ( 25% ) bezahlt habe. Da ich noch Altverluste habe, die mir das Finanzamt auch als verbleibenden Verlustvortrag ( aus privaten Veräusserungsgeschäften ) bescheinigt hat, bin ich davon ausgegangen, daß das Finanzamt die aktuellen Gewinne mit den Altverlusten verrechnet und die erhobene Abgeltungssteuer entsprechend erstattet. Dies ist in dem gerade erhaltenen Steuerbescheid allerdings nicht geschehen.

Ist dies so korrekt d.h. ist eine solche Verrechnung nicht vorgesehen bzw. möglich? Oder müsste ich die Verrechnung speziell beantragen? Ist für einen solchen Antrag ggf. eine besondere Form vorgesehen?


Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.08.2011
13:36 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 18.08.2011
14:22 Uhr

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Beantwortet am 18.08.2011 14:22 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4601 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Altverluste, die bis zum 31.12.2008 durch den Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen INNERHALB der Spekulationsfrist entstanden sind, können bis einschl ...



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