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Urteil BFH -Aktenzeichen siehe Fragetext- anwendbar?

Gefragt am 21.08.2019
11:36 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 983

 

In einem ersten Schritt geht es mir um die Frage, ob das Urteil vom 24. Oktober 2017 (Az.: VIII R 13/15) BFH auf den insolvenzbedingten Quasi-Totalverlust von ISIN AT0000A0U9J2 - WKN A1MLSS - Scholz Holding, Inh-Schv.V.2012(2017)
anwendbar ist.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.08.2019
11:36 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.08.2019
14:22 Uhr

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Beantwortet am 21.08.2019 14:22 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 983

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Grundsätzlich sieht das von Ihnen angesprochene BFH-Urteil vor, dass der Verlust einer privaten Kapitalforderung steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn endgültig fest steht, dass diese (teilweise) ausfällt. Allerdings reicht es nicht aus, wenn lediglich das Insolvenzverfahren eröffnet wird ...



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