Unterhaltszahlung nichteheliche Mutter mit gemeinsamen Kind
Gefragt am 01.09.201317:37 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2928
Hallo
Ich verdiene 1.850 Euro Netto. Durch mein Arbeitsweg von 70km hab ich jedoch 1.990 Euro netto zur Verfügung.
Ich und meine Freundin sind glücklich und erwarten in wenigen Wochen ein Kind.
Ich will nun wissen welche Steuerlichen Tricks ich nutzen könnte um mein Freibetrag von den Einkommenssteuer noch zu erhöhen.
Nun bin ich verpflichet auch der Mutter 3 Jahre lang Unterhalt zu zahlen. Dieses tue ich, indem ich die Kosten der Wohnung, Strom, Essen, bezahle.
- Ich werde für das Kind 349,- EUR Kindesunterhalt zahlen. Kann ich das absetzen?
- Gibt es ein Pauschalten Betrag den ich angeben kann weil ich unerhalt für die nichteheliche Mutter naturell zahle?
- Ist es sinnvoller lieber 600,- EUR an Ihr zu überweisen (zzgl Kindesunterhalt)? Kann ich dann die 600 Euro absetzen als Unterhalszahlung?
- Sie ist nicht Krankenversichert. Deshalb ist sie auf eigene Kosten versichert (149) gibt es eine Möglichkeit das WIR davon profitieren können bei den Steuern?
Sie hat kein Einkommen. (Ledeglich: 184 Kindergeld, 150 Erziehungsgeld , 349 Kindesunterhalt, X Unterhalt)
Danke für Antworten :)
17:37 Uhr
Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Wie ich Ihrer Ausführungen entnehmen kann leben Sie und Ihre Lebenspartnerin zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft ...
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