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Unterhalt von volljährigen Kindern

Gefragt am 14.12.2021
09:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 589

 

Ich habe zwei erwachsene Töchter, 18Jahre und 22Jahre. Beide leben noch bei uns im Haushalt. Eine studiert derzeit auswärts und wohnt die Woche über im Studentenwhnheim. Sie erhält (anteilmäßig) BaFöG.
Die zweite macht derzeit ein Praktikum und jobbt nebenbei auf 450€ Basis. Beide werden noch finanziell unterstützt.

Wie ist das steuerlich zu berücksichtigen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.12.2021
09:22 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 14.12.2021
09:36 Uhr

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Beantwortet am 14.12.2021 09:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 589

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Für Ihre Tochter werden Sie noch Kindergeld bzw. Anspruch auf einen Kinderfreibetrag haben. Daher ist der Unterhalt für die Tochter steuerlich nicht abzugsfähig.

Sofern Sie auch für Ihren Sohn noch Kindergeld erhalten, würde das Gleiche gelten. Nur, wenn Sie für Ihren Sohn kein Kindergeld mehr erhalten bzw ...



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