Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Steuererklärung"

Unterhalt von volljährigen Kindern

Gefragt am 14.12.2021
09:22 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 751

 

Ich habe zwei erwachsene Töchter, 18Jahre und 22Jahre. Beide leben noch bei uns im Haushalt. Eine studiert derzeit auswärts und wohnt die Woche über im Studentenwhnheim. Sie erhält (anteilmäßig) BaFöG.
Die zweite macht derzeit ein Praktikum und jobbt nebenbei auf 450€ Basis. Beide werden noch finanziell unterstützt.

Wie ist das steuerlich zu berücksichtigen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.12.2021
09:22 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 14.12.2021
09:36 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 14.12.2021 09:36 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 751

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Für Ihre Tochter werden Sie noch Kindergeld bzw. Anspruch auf einen Kinderfreibetrag haben. Daher ist der Unterhalt für die Tochter steuerlich nicht abzugsfähig.

Sofern Sie auch für Ihren Sohn noch Kindergeld erhalten, würde das Gleiche gelten. Nur, wenn Sie für Ihren Sohn kein Kindergeld mehr erhalten bzw ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Steuererklärung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Steuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung