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Uneinbringliche Forderung Steuererklärung

Gefragt am 30.03.2019
13:17 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1213

 

Hallo ich habe ein Einzelunternehmen an eine GmbH Veräußert. Veräußerungsgewinn gegenüber dem Finanzamt ermittelt und auch erklärt. Geld aus der Veräußerung wird nicht fließen, da uneinbringliche Forderung und GmbH insolvent.

Kann man diese uneinbringliche Forderung evtl. in den Folgejahren als Verlust in der privaten Steuererklärung geltend machen? Ich hoffe es ist verständlich. Mehr habe ich dazu nicht :-)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.03.2019
13:17 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 30.03.2019
15:51 Uhr

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Beantwortet am 30.03.2019 15:51 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1213

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage bei frag-einen.com.

Ich möchte diese gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Fehlende Angaben zum Sachverhalt können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Wenn ich Sie korrekt verstehe, haben Sie den Veräußerungserlös, den Sie mit dem Verkauf Ihres Einzelunternehmens erzielt haben, nicht erhalten ...



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