Umgang mit Reisekosten und Beratungsfehler
Gefragt am 21.10.202212:29 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 747
Sehr geehrte*r Steuerberater*in,
ich bin seit 2017 ausschließlich freiberuflich tätig in der Fort- und Weiterbildungsbranche und habe Fragen in Zusammenhang mit Reisekosten und auch dem Umgang mit einem steuerlichen Beratungsfehler.
1.) Zum Teil erstatten mir Kunden mit 20 oder 30 Cent pro gefahrenen KM die Fahrtkosten, andere Kunden zahlen mein Honorar pauschal, womit alle Reisekosten bereits abgedeckt sind. Dementsprechend schreibe ich Rechnungen pauschal oder führe Fahrtkosten als Extra-Posten auf. Da die Fahrtkosten mit 20 oder 30 Cent nicht die real entstehenden Kosten abdecken... dürfen in allen Fällen die gefahrenen KM in Zusammenhang mit Aufträgen steuerlich voll geltend gemacht werden?
2.) Mit Hotelkosten ist es ähnlich... manche Kund*innen übernehmen die Übernachtungskosten, andere nicht, bei wieder anderen sind sie pauschal mit dem Honorar abgegolten. Hier gehe ich damit wie folgt um: Werden sie übernommen, hat es sich erledigt. In den anderen Fällen mache ich sie bislang steuerlich als Reisekosten geltend. Ist das korrekt?
3.) Zum Umgang mit meinem PKW (ins Betriebsvermögen oder nicht) wurde ich von meiner Steuerberaterin falsch beraten. Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass er in 2018/2019/2020 ins Betriebsvermögen gehört hätte, da über 50 % dienstlich genutzt. Die Steuererklärungen sind bis 2020 erledigt, die Steuerbescheide bis 2020 sind erlassen. In 2021 liegt die dienstliche Nutzung bei rd. 35,5 %. Was ist nun zu tun und habe ich mit Sanktionen durch das FA zu rechnen, wenn ich nichts unternehme? Die Steuerberaterin habe ich darauf angesprochen ... sie sprach von einer Selbstanzeige beim FA?
Danke vorab.
12:29 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihren Fragen gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldungen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Antworten aufgrund des gewährten Honorars nur eine begrenzte Detailtiefe haben.
1) Sie können hier je gefahrenen KM, ob vom Kunden erstattet oder nicht 0,30 EUR/KM geltend machen. Die vom Kunden erstatteten Beträge sind dann als Einnahme zu erfassen. In diesen Fällen gleichen sich Einnahmen und Aufwendungen aus, sofern der Kunde ebenfalls 0,30 EUR/KM gezahlt hat.
2) Die berechneten Hotelkosten sind als Einnahme zu erfassen, die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Steuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!