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Steuerpflicht bei Verhinderungspflege

Gefragt am 22.07.2021
14:29 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 897

 

Guten Tag, meine Mutter ist Angestellte. Bei der Steuererklärung hat sie zudem Einkünfte aus der Pflegeversicherung für Ihren Enkel angegeben. Diese Verhinderungspflege von knapp über 1.000€ (aufsummiert über das Jahr) erhält sie, weil sie hin und wieder stundenweise ihren Enkel, der einen Pflegegrad hat, ersatzweise betreut.
Das Finanzamt hat sie nach Sichtung der Steuererklärung nun aufgefordert einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung -Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit auszufüllen, da sie angeblich eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen hat.
Aber die Verhinderungspflege von Angehörigen ist doch keine unternehmerische Tätigkeit. Wie ist hier nun vorzugehen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 22.07.2021
14:29 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 22.07.2021
15:45 Uhr

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Beantwortet am 22.07.2021 15:45 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 897

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen!

Zu Ihrer Frage möchte ich gerne folgende Auskunft erteilen.

Ich würde hier einmal das Gespräch mit dem Finanzamt suchen und den Sachverhalt aufklären. Hierbei geht es, wie Sie ja schreiben, nicht um die Einkunftserzielung, sondern um die Pflege des eigenen Enkelkindes. Diese Einnahmen sind nach § 3 Nr ...



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