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Steuerlicher Umgang mit einem Fremdgeldkonto

Gefragt am 26.02.2012
14:22 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4725

 

Als Dienstleister (Einzelunternehmer, kein Notar o.ä.) nehme ich Honorare für meine Kunden (Seminarleiter) auf einem getrennten Bankkonto (unter meinem Namen) entgegen und gebe dies nach Abrechnung der Seminare an die Kunden weiter und überweise mir parallel mein Honorar. Bei der Abrechnung gebe ich an „Gesamteinnahmen, mein Honorar, Kundenauszahlung“. Ich behandle das Geld wie deren Geld und verfüge nicht eigenmächtig darüber – sie beauftragen mich in jedem Einzelfall mit der Auszahlung.

Die Rechnungen an die Teilnehmer laufen „im Namen und auf Rechnung von (Seminarleiter, Steuernummer)“. Über mein Honorar erhalten die Seminarleiter eine Rechnung.

Dieses Konstrukt benutzen wir u.a. darum, weil ich USt-pflichtig bin und die Kunden überwiegend nicht. Wenn ich die Gelder einnehmen würde, wäre USt fällig, so meist nicht.

1. Ist das allgemein gesprochen steuerlich korrekt?

2. Was muss beachtet und ggf. nachgebessert werden, um steuerlich sauber zu sein?

3. Falls die Konstruktion gänzlich unhaltbar ist – wie macht man es besser? (Stichwort)

4. Sind besondere Belege (Rechnung o.ä.) für die Auszahlung der Einnahmen an die Kunden notwendig, oder genügt meine Abrechnung?

5. Welche Unterlagen brauchen meine Kunden von mir für ihre Steuererklärung? (Teilnehmerrechnungen? Seminarabrechnung? …?)

Vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.02.2012
14:22 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 27.02.2012
13:56 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.02.2012 13:56 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4725

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die soeben wieder freigegeben wurde.
Gern möchte ich diese unter Berücksichtigung des gebotenen Honorars im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:

Bei den vereinnahmten Geldern, die Sie von den Seminarteilnehmer im Namen und auf Rechnung der Seminarleiter einnehmen, handelt es sich um sog. durchlaufende Posten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

1) Bestenfalls ist den Kursteilnehmern bereits von Anfang an klar, dass sie ein Vertragsverhältnis mit dem Seminarleiter und nicht mit Ihnen eingehen. Sie haben selber keine Vertragsverhältnis mit dem Seminarteilnehmern und erbringen diesen gegenüber keine Leistung.
Bei den Rechnungen an die Teilnehmer führen Sie neben Name und Steuernummer auch die Adresse des Seminarleiters auf ...



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