Steuerliche geltendmachung von Unterhaltszahlungen Unterhaltsleistungen an Vater
Gefragt am 15.06.202014:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1063
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt würde ich gerne kurz erläutern.
Ich zahle meinem Vater (Wohnsitz in Deutschland) jeden Monat einen Beitrag in Höhe von ca. 300€ per Banküberweisung zur Bestreitung seines Lebensunterhalts.
Meine Vater ist nicht arbeitsfähig, bezieht eine geringe Genossenschaftsrente /Unfallrente und wohnt im gemeinsamen (Ich 50%, Vater 50% Besitz) Haus alleine ohne Zahlungen einer Miete oder sonstigen Beträgen.
Eine Sozialhilfe/Grundsicherung wurde nicht gewährt, da er durch meine freiwilligen Zahlungen keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat.
1. Kann ich die Unterhaltsleistung als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen?
2. Kann ich die Tatsache, dass mein Vater im gemeinsamen Haus lebt (ich lebe nicht dort, arbeite im Ausland), als Unterhalt geltend machen?
Was für Nachweise muss ich bei der Einkommenssteuererklärung beifügen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
C.
14:28 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen folgende Informationen geben.
Grundsätzlich können Sie Unterhalt bis zur Höhe des Grundfreibetrags (2019: 9.168 EUR/2020: 9.408 EUR) als außergewöhnliche Belastung gem. § 33a EStG geltend machen. Dazu ist die Anlage Unterhalt der Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Sofern Ihr Vater Einkünfte und Bezüge hat, wird der Höchstbetrag gekürzt, soweit diese den Betrag von 624 EUR p ...
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