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Steuerfragen zu Mieteinnahmen in D als im Ausland lebender

Gefragt am 16.11.2014
12:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2451

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin nach meinem Studium und Praktikum im Jahr 2006 von Frankfurt nach London gezogen und habe mich hier selbstständig gemacht. Ich habe Deutsche und Polnische Nationalität, bin aber nur hier in England gemeldet und zahle hier meine Steuern.

Seit 2012 habe ich mit meinem englischen Lebenspartner in Immobilien in Deutschland investiert und wir besitzen nun je zu 50% insgesamt 9 Eigentumswohnungen die alle über eine Hypothek finanziert wurden. Die Einkünfte aus der Vermietung der Wohnungen sind nach allen Ausgaben wie z.B. Vermarktungskosten, Wohn-/Hausgeld, Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasser) und nach Abschreibung des Darlehens sehr gering oder zeigen teilweise Verluste auf.

2012: 600 EUR Gewinn
2013: 4500 EUR Verlust (aufgrund vieler Renovierungskosten)
2014: 3000 EUR Gewinn

Können Sie bestätigen ob die oben genannten Kosten abgeschrieben werden können oder ob es sich beim Darlehen nur um die Zinszahlungen handelt?

Falls nur Zinszahlungen abgeschrieben werden können dann würde die Bilanz der Jahre wie folgt aussehen:

2012: 1900 EUR
2013: 7600 EUR
2014: 22000 EUR

Da wir beide in England leben, hier arbeiten und unsere Steuern zahlen, müssen wir in Deutschland trotz der niedrigen Einkünfte eine Einkommenssteuererklärung machen? Oder gibt es eine Untergrenze ab wann das gilt? Ich habe etwas von einer beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht gehört und bin mir nicht sicher in welche Sparte mein Fall - dies hat doch Auswirkungen auf den Prozentsatz der Steuer, ist das richtig? Welcher Steuersatz würde in unserem Falle gelten?

Noch etwas zur Abschreibung der Kosten: Die Wohnungen wurden alle im Leerstand übernommen, komplett renoviert und mit Möbeln etc komplett ausgestattet und werden meist an ausländische Studenten kurzfristig für 1 Jahr vermietet. Leider haben wir für vieles der Renovierung aus unserem englischen Konto gezahlt oder etwas auf dem Flohmarkt gekauft und haben somit keinen Rechnungsnachweis. Gibt es für die steuerliche Abschreibung pro Wohnung eventuell so etwas wie einen Pauschalsatz der trotzdem eingesetzt werden kann?

Was vielleicht noch zu bemerken wäre ist, dass wir beide, in Deutschland eröffnete aber getrennte Bankkonten haben auf die sich die oben genannten Gewinne/ Verluste der Mieteinnahmen zu je 1/2 verteilen.

Ich hoffe Sie können mir helfen etwas Licht in all diese Fragen zu bringen.

Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.11.2014
12:03 Uhr
 Tobias Heinrich Tobias Heinrich Beantwortet am 16.11.2014
12:19 Uhr

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Beantwortet am 16.11.2014 12:19 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2451

Antwort von Tobias Heinrich (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.

Absetzbar sind grundsätzlich nur Zahlungen die Ihr Vermögen belasten. Das bedeutet soweit die Hausgeldzahlung in die Rücklagen einfließt stellt sie keine Belastung dar. Gleiches gilt für den Tilgungsanteil der Bankzahlungen ...



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