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Steuererklärung einer vermögensverwaltenden GbR

Gefragt am 07.01.2021
11:23 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 999

 

Hallo,

ich sitze gerade an der Steuererklärung einer vermögensverwaltenden GbR. Wir haben eigentlich nur Einnahmen aus Kapitalerträgen, bei einer ausländischen Bank.
Soweit ich weiss, ist zur Erklärung der Steuer der GbR lediglich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung nötig. Oder gehört mehr dazu? Wo ich hier die Gewinne und Verluste der jeweiligen Assetklassen, sowie abgeführte Quellensteuer auf Dividenden eintrage, ist mir klar.

Mir ist aber schleierhaft, ob ich regelmässig anfallende Kosten für die durchführung unserer Tätigkeit bei einer vermögensverwaltenden (also nicht gewerblichen) GbR irgendwo angeben und geltend machen kann... (Es handelt sich um mehrere hundert Euro monatlich, für Daten und Servergebühren etc.)
Soweit ich verstanden habe, dürfen wir als nicht gewerbliche GbR keine EÜR abgeben. Stimmt das?

Man könnte natürlich die Aufwendungen der GbR in der jeweils privaten Einkomensteuererklärung der Gesellschafter als Werbungskosten aufführen. Aber geht das so einfach, wenn diese nicht in der Erklärung der GbR auftauchen?

Herzlichen Dank und freundliche Grüße!
Max

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 07.01.2021
11:23 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 07.01.2021
11:30 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 07.01.2021 11:30 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 999

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag,

vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com! Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.

Die GbR erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Gem. § 20 Abs. 9 EStG ist ein Abzug von Werbungskosten nicht zulässig. Hintergrund ist, dass die Einkünfte der Abgeltungssteuer unterliegen.

Sie müssen also nur die Einkünfte auf der Anlage KAP eintragen und diese dann entsprechend der Gesellschafteranteile aufteilen ...



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