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Spekulationssteuer nach Erbschaft ja oder nein?

Gefragt am 11.03.2012
19:16 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 16529 | Bewertung 5/5

 

Guten Tag, ich schreibe im Namen der Erbengemeinschaft (meinen 2 Geschwistern und mir).
Der Sachverhalt:
Unser Vater verstarb im Februar 2010 und hinterließ uns eine Doppelhaushälfte mit Grundstück in Strausberg. Da keiner von uns Dreien dieses hätte allein erwerben und bewirtschaften können, entschieden wir uns für den Verkauf. Der Kaufvertrag ist datiert vom 28.9.2011, Verkaufspreis 120.000 Euro für das Grundstück (1.529 qm landwirtschaftliche Nutzfläche + 575qm Gebäude- und Freifläche, mit Wegerecht für den Nachbarn zur Garage) sowie 80.000 Euro für das Haus.
Meine Eltern haben das Gebäude mit Kaufvertrag vom 18.6. 1990 übernommen, dieses Eigentum ist im Gebäudegrundbuch am 10.12.1990 eingetragen worden.
Für das Grundstück wurde das Nutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Mein Vater renovierte das Gebäude Zug um Zug und pflegte und bepflanzte das Grundstück. Mit Kaufvertrag vom 4.12.2007 ging endlich auch das Grundstück in seinen Besitz über für 73.570 Euro. Die Grundbucheintragung erfolgte am 3.12.2008.
Unsere Frage ist jetzt, ob wir diesen Verkauf bei der Steuererklärung deklarieren müssen. Keiner von uns dreien hatte einen Wohnsitz in diesem Haus angemeldet.
Relevant erscheint mir dieser Fall, den ich bei Ihnen gefunden hatte:
http://frag-einen.com/steuerberater/einkommensteuererklaerung/spekulationssteuer_bei_verkauf_von_geerrbter_immobilienverkauf-1412.html
folgender Satz:
"In Ihrem Fall ist zunächst zu beurteilen, ob überhaupt eine entgeltliche Anschaffung vorliegt. Sie haben das Grundstück geerbt. Insofern liegt keine entgeltliche Anschaffung vor. Folglich ist ein privates Veräußerungsgeschäft, bezogen auf das Grundstück nicht möglich."
Trifft dies auch in unserem Fall zu?
Für einen Hinweis, wie wir uns hier verhalten sollten, wären wir sehr dankbar. Gern füge ich auch Dokumente bei, die Sie evtl. noch benötigen.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße aus Berlin.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.03.2012
19:16 Uhr
 Michael Herrmann Michael Herrmann Beantwortet am 12.03.2012
13:07 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 12.03.2012 13:07 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 16529 | Bewertung 5/5

Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Der Verkauf des Grundstücks ist grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft anzusehen, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung erfolgt ...



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