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Scheidungsvereinbarung Ausgleich des Zugewinns.

Gefragt am 25.02.2024
15:33 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 246

 

Ich wohne in Hamburg. Ich habe mich von meiner Frau in Januar 2022 getrennt (lebensdauert getrennt) aber wir sind noch Verheiratet. Im Steuerjahr 2022 haben wir eine Scheidungsvereinbarung abgeschlossen. Hier musste ich ihr eine besttimte Summe bezahlen als vergleichsweisen Ausgleich des Zugewinns.

Kann ich diese Bezahlung von den Steuern absetzen? Falls ja, muss meine zukünftige ex-Ehefrau Steuer bezahlen? Wie hoch wäre das? Gibt es eine Formula?
Ich will nicht, dass meine ex-Frau Steuern zahlen muss. Was wäre die beste Option hier?

Vielen Dank im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.02.2024
15:33 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 25.02.2024
20:14 Uhr

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Beantwortet am 25.02.2024 20:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 246

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Abend,

der Ausgleich des Zugewinns ist steuerfrei. Daher kann dieser steuerlich bei Ihnen auch nicht geltend gemacht werden ...



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