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Rückzahlung Darlehen - Arbeitszimmer

Gefragt am 26.06.2022
21:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 545

 

Hallo,

ich bin Einzelunternehmerin/Freiberuflerin mit beruflich genutzten Räumen im eigenen Haus (Wohnfläche gesamt: 102 qm/beruflich genutzte Fläche: 32 qm = 32 % berufliche Nutzung, die das FA auch anerkennt).

Das Haus ist derzeit mit rd. 30.000 € bei 3 % Zins belastet. Der ursprüngliche Darlehensvertrag stammt aus 2007, verlängert 2017, keine (erfolgte oder laufende) Abschreibung... falls diese Infos von Bedeutung sein sollten.

Durch eine Erbschaft sowie einen flexiblen Darlehensvertrag besteht nun die Möglichkeit, das Hausdarlehen kurzfristig zurück zu zahlen, was erst einmal jetzt nahe liegt.

Trotzdem und zur Sicherheit die Nachfrage, da die Zinsen bislang den Gewinn ja minderten und dann wegfallen würden. Lohnt sich das finanziell und falls ja, wie wird dann die beruflich genutzte Fläche zukünftig vorteilhaft steuerlich geltend gemacht? Gibt es so etwas wie Mietzahlungen an sich selbst, falls das bessere Modell?

Inklusive Zinsen (und Nebenkosten etc.) wurden in den vergangenen Jahren manchmal die 1.250 € überschritten.

Danke vorab.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.06.2022
21:13 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 26.06.2022
21:28 Uhr

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Beantwortet am 26.06.2022 21:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 545

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Abend,

der berufliche Zinsanteil liegt ja gerade einmal bei etwa 30€ pro Jahr (30.000€ x 3% x 32%), so dass ein Wegfall der Zinsen kaum eine Auswirkung auf Ihre Betriebsausgaben hätte ...



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