Pendlerpauschale ohne Mietvertrag
Gefragt am 14.03.201622:24 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2087
Ich werde beruflich unter der Woche in einer Wohngemeinschaft in München leben (600km vom "Lebensmittelpunkt" entfernt). Allerdings will der Vermieter keinen Mietvertrag machen; d.h. ich würde "bei einem Freund unterkommen". Nun möchte ich die Fahrtkosten in der Steuererklärung rückerstatten bzw. Kilometergeld beantragen für die wochenendlichen Heimfahrten. Meine Sorge: Wenn ich nicht angebe wo ich in München unter der Woche lebe, weil ich keinen Mietvertrag vorweisen kann, wird das Finanzamt dann nicht stutzig? Oder gibt es die Möglichkeit anzugeben "private Unterkunft".
Hinzu kommt, dass meine Lebensgefährtin (die der Hauptgrund fürs Pendeln ist) und ich nicht verheiratet sind. Währe damit generell die Beantragung von Pendlerkosten hinfällig?
22:24 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Eine doppelte Haushaltsführung ist unabhängig davon möglich, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Bei Ledigen ergibt sich allerdings die Notwendigkeit nachzuweisen, dass der Lebensmittelpunkt nicht am Ort der Arbeitsstätte liegt und am Lebensmittelpunkt tatsächlich eine Wohnung unterhalten wird.
In der Regel ist das dann kein Problem, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich mit mind ...
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