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Nachträgliche Betriebsausgaben

Gefragt am 30.12.2013
15:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4960

 

Bis November 2011 hatte ich einen Nebengewerbe, aus dem noch Schulden übrig sind. Diese Schulden werden monatlich abgezahlt auch die Zinsen für das bereitgestellte Darlehen (Dispokredit auf ehemaliges Geschäftskonto). Können diese aussergewöhnliche Belastungen bei der EInkommensteuererklärung geltend gemacht werden? Wenn ja, welches Formblatt und welche Belastungen. Ich arbeite mit der WISO Software Steuersparerklärung, vielleicht kennen Sie das Programm und können Sagen, wo diese Angaben gemacht werden müssen

Nach der Geschäftsaufgabe gibt es noch Kosten (z.B. Buchhalter, Abschlüsse, Abmeldungen etc). wie kann man diese Kosten geltend machen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 30.12.2013
15:28 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 30.12.2013
15:40 Uhr

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Beantwortet am 30.12.2013 15:40 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4960

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Bei sämtlichen von Ihnen beschriebenen Ausgaben, die noch Ihr Gewerbe betreffen, handelt es sich um nachträgliche Betriebsausgaben, nicht um außergewöhnliche Belastungen ...



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