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Kündigung Riester und bAV

Gefragt am 31.07.2019
07:28 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1056

 

Hallo,

ich habe eine Frage zur nachträglichen Versteuerung von gekündigten Riesterverträgen und betrieblichen Altersvorsorgen.
Die bei vorzeitiger Kündigung ausbezahlten Sparsummen müssen ja versteuert werden. Bezieht dies sich jeweils auf den kompletten "Rückkaufswert" oder wird dieser nur teilweise versteuert? Außerdem wäre interessant, ob dieser zu versteuernde Beitrag voll auf die zu versteuernden Einkünfte angerechnet wird, also voll versteuert wird oder dies einen "speziellem" Steuersatz unterliegt. Wie werden diese Beträge bei der Steuererklärung angegeben?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.07.2019
07:28 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 31.07.2019
08:07 Uhr

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Beantwortet am 31.07.2019 08:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1056

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Morgen,

wenn Sie einen Riestervertrag kündigen, dann führt das zu einer schädlichen Verwendung. Alle Zulagen und darüber hinaus gewährten Steuervorteile werden dem Förderkonto direkt entnommen und von def ZfA dem Finanzamt mitgeteilt. Darüber hinaus sind bis dahin aufgelaufene Erträge voll zu besteuern ...



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