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Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Gefragt am 06.04.2022
22:24 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 891 | Bewertung 5/5

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wegen einer lebensbedrohlichen Krankheit meiner Frau (Lebenserwartung 2-4 Monate) haben wir uns für eine sofortige, erfolgsversprechende Behandlung an einer renommierten Uniklinik entschlossen. Da dort nur privat abgerechnet wird, mussten wir im Jahr 2021 mit einem 5-stelligen Betrag in die Vorleistung treten, da die gesetzliche Krankenkasse sich geweigert hat, die Kosten zu übernehmen.
Begründung: die moderne Behandlung ist zwar in Deutschland zugelassen, befindet sich aber nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse.

Aus diesem Grund habe ich vor, unsere Ausgaben bei der Est-Erklärung für 2021 als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen.

Meine 2 Fragen:

1. Mir ist bekannt, wir können Behandlungskosten und Fahrten zur Klinik mit eigenem PKW berücksichtigen (0,30 € pro km?). Nach jedem ambulanten Behandlungstermin waren wir schriftlich aufgefordert, wegen eventuellen Komplikationen eine Übernachtung in der Nähe der Klinik zu suchen.

Können wir in diesem Fall auch Übernachtungspauschale und eventuell Spesen wie bei den Dienstreisen eingeben? Wenn ja, wieviel? An Rechnungen habe ich leider nicht gedacht.

2. Vor Kurzem hat uns die Krankenkasse nach langen Verhandlungen ca. 35% der Behandlungskosten erstattet.

Für die 2021 Est-Erklärung habe ich als außergewöhnliche Belastung tatsächliche Kosten eingegeben (laut Rechnungen). Wo muss ich im nächsten Jahr die anteilige Erstattung dieser Kosten eintragen? Sind sie dann z.B. als Einnahmen für die geleistete Leistung im Vorjahr zu sehen? Gibt es extra eine Stelle im Formular dafür?

Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.04.2022
22:24 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 07.04.2022
08:39 Uhr

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Beantwortet am 07.04.2022 08:39 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 891 | Bewertung 5/5

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage die ich gerne unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworte:

Zu Ihrer ersten Frage

Sie können Fahrtkosten mit 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer absetzen.
Für die notwendigen Übernachtungen nebst Verpflegung ist zunächst eine Bescheinigung des Krankenhauses hilfreich, dass eine Übernachtung aus medizinischer Sicht erforderlich ist ...



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