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Kinderfreibetrag / Werbungskosten

Gefragt am 18.05.2011
12:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4904

 

Hallo,

unsere Tochter (24) studiert nach ihrer Banklehre nun das Fach Business Administration /Weiterbildung.
Wir finanzieren ihr das vor/ kostenloses Darlehn.
Wir erhalten für sie Kindergeld und in unserer Steuererklärung für 2010 ist ein Freibetrag von 7008 € angesetzt.
Kann unsere Tochter in ihrer Steuerklärung 2010 separat Aufwendungen und welche für das Studium (incl. der Aufwendungen für ein Auslandsssemester) als vorweggezogene Werbungskosten ansetzen?
Und einen Verlustvortrag festsetzen lassen?
Was bedeutet dann das für den Freibetrag in unserer Steuererklärung?

Danke und mfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.05.2011
12:39 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 19.05.2011
10:06 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 19.05.2011 10:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4904

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage. Im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes , möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Die steuerliche Behandlung ist zu unterscheiden 1) bei Ihnen und 2) bei Ihrer Tochter.

1) steuerliche Behandlung bei Ihnen:

Ihre Tochter ist Geburtsjahrgang 1987 oder 1986. Bei Geburtsjahrgängen ab 1983 wird Kindergeld nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt. An diesem Kriterium hängen auch die sonstigen Abzugsmöglichkeiten und Freibeträge, die Sie in Ihrer Steuererklärung für Ausgaben betreffend Ihrer Tochter geltend machen könnten.

Bis zu dem Zeitpunkt wenn Ihre Tochter 25 wird, können Sie Kinderfreibeträge / Kindergeld in Anspruch nehmen, sowie einen zusätzlichen Ausbildungsfreibetrag von 924 EUR (§33a (2) EStG) wenn Ihre Tochter auswärtig untergebracht ist.

Die von Ihnen dargestellten Kinderfreibeträge setzen sich zusammen aus dem eigentlichen Kinderfreibetrag von 2 ...



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