Kinderfreibetrag
Gefragt am 15.09.201021:15 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4071
Hallo und guten Tag,
ich bin geschieden und zahle für meine zwei Kinder ensprechend Unterhalt (Kinder leben bei der Mutter). In meiner Steuererklärung habe ich den Freibetrag für ein Kind beantragt. Jetzt wurde ich nachversteuert, weil meine Ex-Frau die Übertragung des Freibetrages für beide Kinder beantragt hat und die Übertragung lt. Finanzamt nicht von meiner Zuständigkeit abhängt.
Ich habe beim Finanzamt Einspruch eingelgt und mir wurde die Zurücknahme des Einspruchs schriftlich (mit vorbereitetem Vordruck) nahegelegt.
Ist das alles so korrekt? Habe ich eine Möglichkeit entweder steuerrechtlich oder Zivilrechtlich dagegen vorzugehen? Ein Kinderfreibetrag steht mir nach meinem Verständnis doch zu. Oder?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
21:15 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich steht jedem Elternteil "sein eigener, hälftiger" Freibetrag zu und nur bei der Zusammenveranlagung werden die halben Freibeträge zu einem "vollen" Gesamtbetrag zusammengerechnet ...
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