Kapitaleinkünfte minderjähriger Kinder Steuererklärung nötig?
Gefragt am 16.02.201319:25 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 16900 | Bewertung 5/5
Wir haben 3 Kinder im Alter von 11, 13 und 15 Jahren.
Jedes besitzt ein eigenes Depot (2 davon werden in Deutschland, eines für das jüngste Kind wird in Luxemburg geführt) sowie je ein Konto bei einer deutschen Bausparkasse.
Die Großeltern zahlen schon seit vielen Jahren jeweils 50 € in einen Fondssparplan ein, wir als Eltern jeweils 10 € in die Bausparkasse.
Die Fonds investieren in Aktien. Die beiden jüngeren Kinder haben nur Anteile von genau einem Fond. Lediglich bei dem ältesten Kind nehme ich langsam eine Umschichtung in risikoarme Fonds vor, die in Anleihen investieren. Außerdem habe ich bei den beiden älteren Kindern im Lauf der letzten 2 Jahre 2.000 € aus dem Fondsbestand auf das Bausparkonto umgeschichtet.
Das Gesamtvermögen bewegt sich im Bereich von 9.000 bis 14.000 €. Freistellungsaufträge liegen bei allen Konto-/Depotführern vor, bis auf den in Luxemburg. Speziell dort liegen Kapitalerträge im einstelligen Bereich.
Die Kinder haben keine sonstigen Einkünfte.
Fragen:
1. Sollten wir besser oder müssen wir sogar eine Steuerklärung für unsere Kinder abgeben? Hier bitte ich um eine ausführliche Begründung.
2. Wenn ja: wie weit sollten wir dies rückwirkend vornehmen?
3. Was ist bei einer Veräußerung steuerlich zu beachten? Was ist insbesondere bzgl. des Stichtags 01.01.2009 zu beachten?
19:25 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
zu 1) Da alle Ihre Kinder Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag erzielen, müssen keine Steuererklärungen abgegeben werden. Da aufgrund der Steuerfreistellungen im Inland vermutlich keine Abgeltungssteuer (Kapitalertragsteuer) einbehalten wurde, ist auch nicht mit Steuererstattungen zu rechnen ...
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