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Ist das Technologiegründerstipendium steuerfrei oder steuerpflichtig?

Gefragt am 12.02.2022
13:43 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 882 | Bewertung 5/5

 

Wir haben das Technologiegründerstipendium der SAB erhalten und nun unterschiedliche Aussagen bezüglich der Steuerfreiheit bzw. Versteuerung des Stipendiums. Diese Frage möchten wir nun endgültig klären.

Hier die Einzelheiten zur Förderung:

1.) Es handelt sich um das Technologiegründerstipendium der SAB (Sächsische Aufbaubank). Es ist also ein Gründerstipendium mit dem Zweck das eigene Gründungsvorhaben zu verfolgen.
2.) Die Fördersumme beträgt 2.500 €/ Monat und wird für 12 Monate bewilligt (= 30.000 €).
3.) Im Zuwendungsbescheid steht im Wortlaut, dass es sich um einen "Zuschuss zum Lebensunterhalt" handelt.
4.) Förderträger ist u.a. der ESF (Europäischer Sozialfond)

Die Frage ist also, ist es ein zu versteuerndes Einkommen oder fällt es unter den Zuschuss zum Lebensunterhalt [§3 Nr. 44] ?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 12.02.2022
13:43 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 12.02.2022
17:30 Uhr

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Beantwortet am 12.02.2022 17:30 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 882 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Rückfrage gebe ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Stipendium unter § 3 Nr. 44 EStG fällt, sofern es ausschließlich zur Deckung der Lebenshaltungskosten gezahlt wird und keine Gegenleistung geschuldet wird (im Sinne von § 3 Nr ...



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