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Gütertrennung

Gefragt am 10.02.2011
05:55 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 15164

 

Guten Tag,

ich und meine Frau haben 2006 geheiratet, im gleichen Jahr haben wir Gütertrennung vereinbart. Was passiert, wenn wir in der Steuererklärung "Gütertrennung" ankreuzen:
-hat das Auswirkung auf das Ehegattensplitting?
-gehen evtl. andere Steuervorteile verloren?
-oder bleibt unterm Strich alles gleich, jedoch wird die Steuerlast gerechter verteilt, d.h. meine Frau bekommt eine auf Ihr Einkommen alleine errechnete Erstattung?

Vielen Dank!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 10.02.2011
05:55 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 10.02.2011
08:32 Uhr

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Beantwortet am 10.02.2011 08:32 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 15164

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Nein, die Gütertrennung hat keine Auswirkung auf die Zusammenveranlagung und die damit verbundene Anwendung der Einkommensteuersplitting-Tabelle ...



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