Gütertrennung
Gefragt am 10.02.201105:55 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 15336
Guten Tag,
ich und meine Frau haben 2006 geheiratet, im gleichen Jahr haben wir Gütertrennung vereinbart. Was passiert, wenn wir in der Steuererklärung "Gütertrennung" ankreuzen:
-hat das Auswirkung auf das Ehegattensplitting?
-gehen evtl. andere Steuervorteile verloren?
-oder bleibt unterm Strich alles gleich, jedoch wird die Steuerlast gerechter verteilt, d.h. meine Frau bekommt eine auf Ihr Einkommen alleine errechnete Erstattung?
Vielen Dank!
05:55 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Nein, die Gütertrennung hat keine Auswirkung auf die Zusammenveranlagung und die damit verbundene Anwendung der Einkommensteuersplitting-Tabelle ...
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