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Freiberufler Betriebsaufgabe und Aufnahme Steuererklärungen

Gefragt am 21.03.2022
12:41 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 854

 

Sehr geehrte Damen und Herren, am 5.4.21 habe ich meine Tätigkeit als Freiberufler aufgegeben und am 6.4.21 eine neue Tätigkeit, ebenfalls als Freiberufler, angemeldet.

Dem FA habe ich im April mitgeteilt, dass es sich um eine beinahe identische Tätigkeit handelt (nur nicht mehr in Führungsposition wie vorher), und ich habe darum gebeten, dieselbe Steuernummer und Umsatzsteuernummer weiterhin nutzen zu können. Ebenfalls habe ich mitgeteilt, dass ich ausnahmslos alle Betriebsmittel in den neuen Betrieb übernehme.

Vom FA habe ich dazu keine Mitteilung erhalten. Lediglich mein Antrag auf Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer wurde auch wieder für die neue Tätigkeit genehmigt, unter der alten bisherigen Steuernummer. Meine UST-Voranmeldungen in 2021 wurden akzeptiert.

Nun muss ich für 2021 die Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung abgeben.

Ist folgendes Vorgehen hier richtig? Falls nicht, bitte ich um Beschreibung, wie ich es richtig mache:

Da ich ja nur eine Einkommensteuerummer habe,
gebe ich auch nur eine Einkommensteuererklärung für das komplette Jahr 2021 und entsprechend eine USt-Jahreserklärung für 2021 ab.
Dazu eine EÜR für die Tätigkeit bis 05.04. und eine EÜR für die Tätigkeit ab 06.04.? Bei der 2. EÜR dann bei der Betriebssteuernummer angeben "ich habe noch keine Steuernummer", damit das FA mir bei der Berabeitung eine für die neue Tätigkeit zuteilt?

Vielen Dank im Voraus

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.03.2022
12:41 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 21.03.2022
12:49 Uhr

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Beantwortet am 21.03.2022 12:49 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 854

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Ihr beschriebenes Vorgehen ist soweit korrekt. Sie müssten dann bei der zweiten Selbständigkeit eine neue Anlage EÜR anlegen und anklicken, dass die Steuernummer durch das Finanzamt vergeben werden soll ...



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