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Fortbildungskosten bei einem Selbstständigen

Gefragt am 25.02.2011
21:55 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3947

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin seit 01/2008 verheiratet und habe mit meiner Frau in Halle/Saale in der Familienwohnung gewohnt. meine Frau hatte in Frankfurt eine Zweitwohnung, da sie auch dort arbeitet.
In Halle habe ich ein Gewerbe betrieben und meine Frau war auch dort als Hauptwohnsitz angemeldet. in 2009 war sie schwanger und deshalb während der Mutterschutz und danach wegen Elterngeldbezug in Halle geblieben. Ich habe 10/2009 ein Masterstudium in Siegen aufgenommen. Da meine Frau nach dem elterngeldbezug wieder arbeiten geht, hat sie auch die Wohnung in Frankfurt beibehalten und wohnt dort mit Hauptwohnsitz seit 02/2010. Ich bin jeden tag von ihrer Wohnung aus Frankfurt mit dem Zug(Semesterticket) nach Siegen gefahren, um die Vorlesungen zu besuchen und wieder zurück nach Frankfurt. am Freitag fahre ich dann von Siegen nach Halle, wo ich dort mein Selbstständigkeit betreibe.

Meine Fragen:

1- kann ich die Fahrten für Hin und Zurück von Frankfurt nach Siegen pauschal mit Entfernungspauschale trotz Semesterticket geltend machen? oder soll ich die Fahrten als Auswärtstätigkeit geltend machen als reisekosten?

2- Kann ich die Mietkosten von der Wohnung meiner Frau in Frankfurt aus dem Steuer absetzen, da ich die immer genutzt habe, um zur Uni zu fahren? spielt dabei eine Rolle, ob sie die Miete bezahlt hat ?

3- Kann ich die Fahrten von Siegen nach Halle mit der Entfernungspauschale geltend machen, wenn ich mit Mitfahrtgelegenheit dort hin gefahren bin?

vielen Dank für eine Antwort

Mit freundlichem Gruß

M.M

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.02.2011
21:55 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 27.02.2011
09:35 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.02.2011 09:35 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3947

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Informatioen kann die steuerrechtliche Beurteilung ändern.

Als Betriebsausgaben können Sie alle Aufwendungen geltend machen, die anläßlich Ihrer Fortbildung entstanden sind.

Bei den Reisekosten ist zu differenzieren, wo während des Studiums der Hauptsitz Ihrer Tätigkeit liegt. In Ihrem Fall kann ich das aus den gemachten Angaben nicht endgültig beurteilen. Liegt der Hauptsitz Ihrer Gesamttätigkeit weiterhin in Halle, wo Sie Ihr Gewerbe betreiben, so können Sie die tatsächlichen Reisekosten einschließlich der Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen ...



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