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Firmenwagen mit privater Nutzung

Gefragt am 09.09.2009
19:30 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4322

 

Hallo,

mir wird von meinem Arbeitgeber ein Fahrzeug für Dienstfahrten und auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Da ich den Wagen privat nur in Ausnahmefällen nutze entschloss ich mich bereits vor Jahren dazu ein Fahrtenbuch zu führen. Dieses legte ich bisher immer bei der Steuererklärung vor und eine Bescheinigung meines AG welche tatsächlichen Kosten im Jahr das Fahrzeug verursacht hat. Zudem liegen dem Finanzamt meine Reisekostenabrechnungen und der An-/Abwesenheitskalender zu meiner Person.

In diesem Jahr besteht der Finanzbeamte auf die orginalbelege zu den Fahrzeugkosten. Nun dürfte doch klar sein, daß dieser Aufwand für einen Arbeitgeber mit mehr als 50 Fahrzeugen die so genutzt werden kaum zu bewältigen ist. Bei Rückfragen ob dies möglich sei bekam ich nur die Antwort das sei unüblich und die Bescheinigung reicht allen anderen Mitarbeitern aus. Es ist doch völlig an der Realität vorbei wenn der AG dies tun müsste.

Was kann ich nun tun? Vor dem Finanzgericht klagen? Jede Argumentation scheitert bei meinem Finanzberater. Was ist zu tun?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.09.2009
19:30 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 10.09.2009
00:34 Uhr

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Beantwortet am 10.09.2009 00:34 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4322

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Grundsätzlich sind Sie als Steuerpflichtiger im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht gemäß § 93 AO zur Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet. Allerdings ist das Auskunftsersuchen Ihres Finanzamtes in der Tat ungewöhnlich, da der hierzu erforderliche Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht. Ich stimme Ihnen zu, daß die Anforderung der Vorlage aller Originalbelege überspannt ist.

Ich empfehle Ihnen, zunächst nochmals mit der Verhältnismäßigkeit der Anfrage zu argumentieren und aufzuzeigen, daß Ihr Arbeitgeber aufgrund der Vielzahl an Fahrzeugen nicht alle Originalbelege zur Verfügung stellen kann ...



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