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Finanzamt Schätzung wegen fehlender Schlussbilanz

Gefragt am 16.03.2021
16:55 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 956

 

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Ich habe es versäumt für meine KG eine Schlussbilanz beim Finanzamt einzureichen. Die Firma wurde aufgelöst.

Jetzt hat das Finanzamt eine Schätzung gemacht, die natürlich völlig überzogen ist. Die neue Gesonderte Feststellung der Einkünfte erging nach § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.

Ich habe gegen diesen Bescheid Einspruch erhoben.

Das Finanzamt fordert eine Schlussbilanz und hat mir dazu eine Frist gesetzt. Leider benötige ich 1 Monat länger Zeit um die fehlenden Unterlagen einzureichen.

Was sollte ich jetzt am besten dem Finanzamt mitteilen, damit sie den Einspruch nicht ablehnen, sondern die Frist verlängert wird.

Ich hoffe auf Hilfe!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.03.2021
16:55 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 16.03.2021
17:00 Uhr

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Beantwortet am 16.03.2021 17:00 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 956

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag,

teilen Sie dem Finanzamt bitte mit, dass Sie (zur Not "corona-bedingt") etwas mehr Zeit benötigen um die notwendigen Unterlagen zu erstellen und bitten Sie um Fristverlängerung um einen Monat. In der Regel wird die Frist derzeit recht großzügig verlängert. Manchmal macht es auch Sinn, dass Sie den oder die Finanzbeamten/in anrufen und kurz die Lage erläutern und dann wird häufig am Telefon die Fristverlängerung gewährt ...



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