Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung mit Privatauto absetzen und Dienstwagen als Zweitwagen nutzen
Gefragt am 22.07.202011:07 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1001
Hallo,
ich plane, mir einen Dienstwagen zu leasen (typisches Arbeitgeberleasing mittels Gehaltsumwandlung, geldwerter Vorteil mit Pauschalmethode, 1%-Regel Bruttolistenpreis, 0.03%-Regel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
Bisher habe ich keinen Dienstwagen und konnte deshalb meine Familienheimfahrten (1 x pro Woche) mit meinem Privatauto im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit 0.30 Euro/km absetzen (wenn ich diese dann mit dem Dienstwagen fahren würde, geht das wohl nicht mehr).
Ich würde die Familienheimfahrten jedoch weiterhin mit meinem Privatauto fahren (und den Dienstwagen als eine Art Zweitwagen für die Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsstätte nutzen).
Frage: Kann ich in diesem Fall auch weiterhin die 0.30 EUR/km für die Familienheimfahrten absetzen bzw. was muss ich in der Steuererklärung dann wie angeben?
Wäre für jegliche weitere Tipps dankbar!
11:07 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)
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Grundsätzlich bestimmt § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 8, dass Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen nicht zu berücksichtigen sind ...
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