Fahrzeugkosten
Gefragt am 27.04.201016:07 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4036 | Bewertung 5/5
Ich habe eine selbständige Tätigkeit aufgenommen.
Die Unterhaltskosten für das notwendige Fahrzeug, wie
Reparatur-, Kundendienst-, Benzinkosten habe ich als Betriebskosten angesetzt und die enthaltemne Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgesetzt.
Wie behandle ich jetzt steuerlich mein Fahrzeug (vorher Privatbestand), dass ich betrieblich zu 100% einsetze.
Privat habe ich ein 2. Fahrzeug, dass ich auch nur privat nutze.
16:07 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen ...
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