Fahrtkosten mit nicht zum Betriebsvermögen gehörendem Fahrzeug
Gefragt am 05.11.201517:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 4637 | Bewertung 5/5
Sehr geehrte/r Steuerberater/in,
ich bin Kleinunternehmer und bin durch meine Tätigkeit oft auf Reisen.
Ich lege zu jeder Reise eine eigens erstelle Reiseabrechnung bzw. einen Eigenbeleg ab, in dem Tatsächliche Fahrtkosten (wie die der Deutschen Bahn o.Ä.) und der Verpflegungsmehraufwand aufgelistet sind.
Die dazugehörigen Belege wie Bahntickets sind daran angeheftet.
Nun bin ich öfters auch mit dem Auto meiner Lebensgefährtin unterwegs. Ich selbst besitze kein Auto.
Ist folgende Vorgehensweise richtig? :
- ich schreibe in meinen Eigenbeleg zur betreffenden Reise die Autofahrt hinzu mit der Angabe welches Auto benutzt wurde; rechne die gefahrenen Kilometer mal 30 cent und rechne diesen Betrag in der Anlage EÜR unter "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" als Betriebsausgabe hinzu?
Beispiel:
Ich fahre im Jahr 5x mit dem Auto meiner Freundin eine Strecke von Hin+Retour 400 Kilometer zu einem Job.
Ergibt 5 mal 400km = 2000 km | mal 30 cent = 600 € Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge.
Sind die eigens erstellen Reiseabrechnungen bzw. die Eigenbelege Beleg genug für das Finanzamt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
17:41 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Steuererklärung)
sehr geehrter Fragesteller,
fast alles korrekt.
Bei der Berechnung und der Belegerstellung machen Sie alles richtig ...
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