Fahrt zur Arbeit vom Erstwohnsitz
Gefragt am 26.08.201317:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2619
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin selbständig und habe seit einigen Jahren eine anerkannte doppelte Haushaltsführung mit freitäglicher Heimfahrt zum Erstwohnsitz von ca. 600 km und Fahrt zum Arbeitsort am Mittwoch morgen. Da ich nun seit letztem Jahr direkt vom Erstwohnsitz zum Betrieb zur Arbeit (und nicht erst zur Zweitwohnung) fahre stellt sich mir die Frage, ob diese Fahrt von 600 km als Fahrt zur Arbeit in der Steuererklärung angegeben werden kann und ob es dazu bereits entsprechende Urteile gibt.
Danke im Voraus für die Beantwortung der Frage!
17:28 Uhr
Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.
Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind grds. mit 0,30 € für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anzusetzen gem. § 4 (5) Nr.6 i.V.m. § 9 (1) Nr ...
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