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Fahrt zur Arbeit vom Erstwohnsitz

Gefragt am 26.08.2013
17:28 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2442

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin selbständig und habe seit einigen Jahren eine anerkannte doppelte Haushaltsführung mit freitäglicher Heimfahrt zum Erstwohnsitz von ca. 600 km und Fahrt zum Arbeitsort am Mittwoch morgen. Da ich nun seit letztem Jahr direkt vom Erstwohnsitz zum Betrieb zur Arbeit (und nicht erst zur Zweitwohnung) fahre stellt sich mir die Frage, ob diese Fahrt von 600 km als Fahrt zur Arbeit in der Steuererklärung angegeben werden kann und ob es dazu bereits entsprechende Urteile gibt.


Danke im Voraus für die Beantwortung der Frage!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.08.2013
17:28 Uhr
Steuerberater Thomas Textoris Steuerberater Thomas Textoris Beantwortet am 27.08.2013
09:46 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 27.08.2013 09:46 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2442

Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte sind grds. mit 0,30 € für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anzusetzen gem. § 4 (5) Nr.6 i.V.m. § 9 (1) Nr ...



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