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Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn Zeile 10

Gefragt am 13.05.2011
16:06 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 41283

 

in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2010 ist in Zeile 10 eine Summe von 31000 Euro erfasst, Zeile 11: 3665 Euro, Zeile 12: 201 Euro. Resultierend aus der Beendigung Arbeitsverhältnis in 2010 und gezahlter Abfindung.
Was muss ich im Programm (WISO) erfassen um eine erhebliche Steuernachzahlung zu vermeiden. Ich weiss nicht, was ich bei Kosten etc eintragen soll.

Folgender Hinweis ist für mich unverständlich: Die Ausgaben, die direkt diesen Einnahmen zuzuordnen sind, müssen bei der Erfassung der Ausgaben besonders berücksichtigt werden.

Nach meiner Ansicht habe ich dochj bereits Steuern auf die Abfindung gezahlt?

Danke

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.05.2011
16:06 Uhr
StB Manuela Ponikwar StB Manuela Ponikwar Beantwortet am 15.05.2011
15:17 Uhr

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Beantwortet am 15.05.2011 15:17 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 41283

Antwort von StB Manuela Ponikwar (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

danke für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Geleistete Abfindungen für den Verlust eines Arbeitsplatzes werden als Entschädigung nach §24 Nr. 1 EStG nach der Fünftelregelung §34 EStG tarifermäßigt besteuert, wenn das Kriterium der "Zusammenballung" erfüllt ist und die Zahlung in einem Jahr erfolgt.
D.h. Sie müssen mit bzw. wegen der Abfindung in dem betreffenden Jahr mehr Einkommen haben, als wenn das Arbeitsverhältnis unverändert fortgesetzt worden wäre.

Übersteigt die anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Entschädigung die bis zum Ende des Veranlagungszeitraums entgehenden Einnahmen, die der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bezogen hätte, ist das Merkmal der Zusammenballung von Einkünften daher stets erfüllt ...



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