EÜR bei Kleinunternehmer
Gefragt am 10.02.202220:03 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 716
Guten Tag,
ich habe Anfang letzten Jahres einen kleinen Online Shop, der Kleidung nach Luxemburg verkauft, übernommen. Die Ware wird über einen Dienstleister in Deutschland produziert und von dort aus nach Luxemburg versendet ("Print on Demand"). Der Umsatz betrug im letzen Jahr ungefähr 12 000 Euro. Für den Online Shop habe ich ein Gewerbe angemeldet und nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Ich bin daher von der Umsatzsteuer befreit. Der Shop wird nebenberuflich betrieben.
Kann ich ganz regulär meine EÜR in Deutschland machen, oder muss ich mich an einen luxemburgischen Steuerberater wenden, weil ich die Lieferschwelle überschritten habe?
20:03 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)
Guten Abend und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage gebe ich Ihnen gerne folgende Erstauskunft.
Grundsätzlich besteht Ihr Gewerbe ja ausschlißelich in Deutschland, weil Sie es von hier aus betreiben. Das heißt, die Gewinne sind weiterhin ausschließlich in Deutschland zu erklären ...
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