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Einsatzwecheltätigkeit speziel

Gefragt am 16.08.2019
12:35 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1189

 

Hallo zusammen
meine Frage lautet ich bin elektriker meine firma hat ihren sitz in odhental bei köln.Es geht um die einsatztwechseltätigkeit.
Zumal der tüv nicht weis und das finazamt das wir da ein lager haben oder ein büro wo ich nur meine pause mache
Ich arbeite aber auf dem gelände ÖFFENTLICH Tüv Rheinland fast täglich in anderen gebäuden oder am tag auch in verschiedenen gebäude mit unterschiedlichen Adressen zwar nicht weit auseinander aber es ist halt so.
Aber mein arbeitgeber gibt mir nur eine nummer für den stundenzettel tüv köln 082019
Obwohl ich in verschiedenen Gebäuden mit unterschiedlichen adresse arbeite am grauen stein 1 am grauen stein 6-7 also in 8 verschiedenen gebäuden mit unterschiedlicher adresse das kann das finanzamt nicht sehen ob ich eine einsatztwecheltätig habe.

Habe ich jetzt eine einsatztwechseltätig oder nicht oder muss ich meine stundenzettel anders schreiben?
und wie erkläre ich das dem finazamt nachträglich?

Standart Google Antwort reicht nicht hab ich alles durch.

Freue mich auf eine Antwort

Lieben gruss Stefan Hardt

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 16.08.2019
12:35 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 17.08.2019
07:35 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 17.08.2019 07:35 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1189

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

Wenn ich SIe richtig verstanden habe, haben sind Sie auf dem Gelände des Arbeitgebers tätig, haben hier aber mehrere Einsatzorte. Ihre Frage lautet dahingehend, ob hier eine Einsatzwechseltätigkeit vorliegt, bei der Sie ggfs. höhere Werbungskosten (Reisekosten= geltend machen könnten.

Das wäre möglich, wenn Sie eine erste Tätigkeitsstätte haben und von dieser dann zu anderen Stellen fahren würden, die keine erste Tätigkeitsstätte darstellen würden. Zum Begriff der ersten Tätigkeitsstätte schreibt das Bundesfinanzministerium (BMF):

Tätigkeitsstätte ist eine von der Wohnung getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung ...



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