Einkünfte aus V § V
Gefragt am 08.10.201214:43 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3205
Wir sind eine familiäre Eigentümergemeinschaft, bestehend aus mehreren Personen.Ich bin Rentner und Empfangsbevollmächtiger gegenüber dem Fin A und mache an diesen Objekten aus den 50er Jahren sehr viel Eigenleistung. Es fallen je nach Umfang der erforderlichen Arbeiten zwischen 140-180 Fahrten pro Jahr an mit einer Gesamtfahrleistung von ca. 25-30" km. Das Fahrzeug ist auf meinen Namen angemeldet.
Bis 2009 wurden diese Fahrtkosten einschl.VPfl.-Mehrauswen-dungen der Eigentümergemeinschaft zugeordnet und führten je nach Anteil bei den einzelnen Mitgliedern zu Steuererspar-nissen.Mein Renteneinkommen ist naturgemäß durch die Auswir-
kung es Ertragsanteils so niedrig, dass keine EKST anfällt.
Nun in 2010 wurden mir diese Fahrtkosten und auch das Arbeitszimmer und die Telefonkosten allein zugeordnet. Ich mache diese Fahrten für die Eigentümergemeinschaft. Die Kraftstoff-Kosten werden von der Eigentümergemeinschaft getragen.
Ist die Handlungsweise seitens des FinA korrekt , oder kann ich Einspruch gegen diese Willkür einlegen? Die Beantra-
gung in der Steuererklärung war so, wie in den Jahren zuvor. Durch diese Zuordnung der Fahrtkosten erreiche ich
nun hohe steuerliche Sonderwerbungskosten, die sich überhaupt nicht auswirken.
Ich bedanke mich für Ihre kurzfristige Antwort.
14:43 Uhr
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Antwort unseres Experten
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M.E. ist die Behandlung der Finanzverwaltung richtig ...
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