Doppelter Haushalt ohne eigenen Hausstand
Gefragt am 05.09.200911:21 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6630
Ich habe meinen Erstwohnsitz bei meinen Großeltern (2 Zimmer ca. 30qm, Küche und Bad zur gemeinsamen Nutzung, kein Mietvertrag vorhanden - jedoch alleiniges Nutzungsrecht, Mietzahlungen meinerseits werden keine geleistet, es existiert eine Hausratversicherung auf meinen Namen). Berufsbedingt bezog ich im Aug. 2005 eine Wohnung in der Nähe meines Arbeitsplatzes (befristetes AV bis Aug. 2007 dann Übernahme in unbefr. AV). Habe die doppelte Haushaltsführung für den Zeitraum 08/05 - 08/07 bei meiner Einkommenssteuererklärung geltend gemacht und anstandslos anerkannt bekommen.
Bei Abgabe meiner EkSt für 2008 habe ich die doppelte Haushaltsführung nochmals angesetzt, da ich gelesen habe, dass diese nicht mehr zeitlich auf 2 Jahre befristet ist. Dies hat nun zur Konsequenz, dass mein zuständiges FA die Umstände des doppelten Haushalts näher prüft und einen Nachweis in Form eines Mietvertrages oder Grundbuchauszug von der Erstwohnung verlangt, dies kann ich leider wie oben geschildert nicht vorlegen. Außerdem möchte das FA eine Begründung warum ich dies für die Monate 08/07 - 12/07 nicht tat (pure Unwissenheit!)
Jetzt ist meine Frage wie man am besten argumentativ vorgeht, da ich befürchte, dass man mir (u. a. aufgrund fehlender Nachweise sowie fehlender eigener Küche) rückwirkend die doppelte Haushaltsführung aberkennt.
Besteht evtl. sogar die Möglichkeit eine korrigierte EkSt für 2008 (und die Jahre davor) abzugeben unter dem Hinweis, daß eine doppelte Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand bestand (d. h. nur die Kilometer zw. Erstwohnsitz und Arbeitsstätte ohne Kosten für die Wohnung am Zweitwohnsitz ansetzen)?
Ach so, Lebensmittelpunkt ist nachweisbar der Erstwohnsitz (Vereinsaktivitäten, Tankquittungen, Verwandte und Freunde).
Vielen Dank im Voraus!
11:21 Uhr
Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworten.
Bitte beachten Sie, daß der Beantwortung der Frage auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben erfolgt. Davon abweichende Tatsachen können unter Umständen zu einer anderen steuerrechtlichen Würdigung führen.
Grundlage für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist unter anderem ein eigener Hausstand.
Ein eigener Hausstand liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des BFH dann vor, wenn Sie die Wohnung aus eigenem Recht nutzen. Hierbei stellt die Finanzverwaltung bei Kindern (oder in Ihrem Fall als Enkelkind) höhere Anforderungen. Ein Mietvertrag ist nicht notwendig. Sie müssen allerdings eine eigene Wohnung im Haus Ihrer Großeltern bewohnen. Eine Wohnung liegt dann vor, wenn die Wohnung über eigene Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheiten verfügt ...
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