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Dienstunfähigkeitsrente in Steuererklärung eintragen

Gefragt am 04.05.2021
10:07 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 964

 

Guten Tag,

letztes Jahr wurde ich aufgrund von Dienstunfähigkeit entlassen, die vorher vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente wurde mir als Einmalzahlung überwiesen.

Die erhaltene Einmalzahlung beträgt 30.240€ und beinhaltet die Zahlung einer Dienstunfähigkeitsrente über zwei Jahre. Über diesen Zeitraum hinaus könnte ich weitere Leistungen erhalten, sofern eine "bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit" vorliegen würde (was nicht der Fall ist). Mir ist leider nicht klar ob sich der Umstand der Einmalzahlung bzw. der eventuell auf zwei Jahre befristeten Leistung auf die Besteuerung auswirkt.

Hierzu würde ich gerne erfahren wie ich die Dienstunfähigkeitsrente/Einmalzahlung in meiner Einkommenssteuererklärung eintragen muss. Bitte geben Sie mir die Information in welcher Anlage und welcher Zeile ich welche Information eintragen muss.

Ich bin am 30.12.1995 geboren, die Dienstunfähigkeitsrente könnte bis maximal 01.02.2050 ausgezahlt werden.


Im Anhang habe ich verschiedene Dokumente die eventuell relevant sein könnten:
-Auszahlungsbestätigung der Versicherung
-Nachweis der Versicherungsdauer Berufsunfähigkeit
-Allgemeine Tarifinformationen
-Steuerliche Regelungen (laut Versicherung)
-Produktinformation mit Beitragsaufschlüsselung
-Gehaltsabrechnung mit Beitragszahlung

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 04.05.2021
10:07 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 04.05.2021
11:44 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.05.2021 11:44 Uhr | Einsatz: € 60,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 964

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Steuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Die Rente ist als (abgekürzte) Leibrente mit einem Ertragsanteil von 50% nach § 22 EStG zu versteuern. Da Ihnen der Rentenbetrag in einem Kalenderjahr zufließt, ist dieser auch in diesem Jahr steuerlich zu erfassen. Es handelt sich hier ja nicht um eine Abfindung einer Rente, sondern nur um eine zusammengefasste Zahlung der Rente für 2 Jahre ...



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