Dienstfahrzeug von der Eherfrau genutzt
Gefragt am 18.10.201309:16 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2571
Fall
Der Ehe-Mann: Einzelunternehmer
Kauf eines Audis A6 Avant quattro, dieser wird in das Betriebsvermögen aufgenommen im Dezember 2012, vom Finanzamt wurde die 1% Regelung schon akzeptiert und die entsprechende AfA ebenfalls.
Im Betriebsvermögen besteht noch ein LKW, der aber zu 100 % betrieblich genutzt wird. Ist vom Finanzamt akzeptiet.
Die Ehe-Frau: normale angestellte Sachbearbeiterin in einer Firma mit 36 h/Woche und einem Brutto von 12.500 €, desweiteren ist sie für ihren Mann tätig, macht die gesamte Buchhaltung inkl. UST-Voranmeldung und Steuererklärung, aber ohne jegliche Bezahlung durch ihren Mann.
Nun nutzt sie, da kein anderes privates Fahrzeug vorhanden ist, auch diesen oben genannten Audi A6 für ihre täglichen Fahrten zur Arbeit als Angestellte und privat, aber auch für Besorgungsfahrten, Postfahrten usw.
Frage:
Muss die Frau in der Steuererklärung Anlage N angeben, dass sie mit dem Audi A6 zur Arbeit fährt?
Und stellt die private Nutzung einer weiteren 1% Regelung für die Frau dar? D.h. muss die Frau auch nochmal die 1% ihrem Lohn hinzurechnen? Oder wie wird der Sachverhalt behandelt.
09:16 Uhr
Antwort von Steuerberater Thomas Textoris (Frage zu Steuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage
beanworten.
Die private Nutzung des betrieblichen Kfz ist durch die Anwendung
der 1%-Regelung abgegolten. Zu den privaten Fahren gehören
auch sämtliche private Fahrten (Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte) Ihrer Ehefrau ...
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