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Dauernde Lasten?

Gefragt am 21.07.2009
16:53 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4396

 

Hallo,
meine Eltern haben mir im April 2007 das Hausgrundstück übertragen. Vertraglich ist ein unentgeltliches Wohnrecht der Eltern vereinbart. Ich selbst wohne nicht in dem Haus und auch sonst bestehen keine weiteren Mietverhältnisse.
Die Eltern kommen für die Kosten der Renovierung und Instandsetzung auf, alle sonstigen anfallenden Verbrauchs- und sonstigen Wohnnebenkosten trage ich. Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung als dauernde Lasten geltend machen? Worauf kann ich mich beruchen und welche Anlagen muss ich der Erklärung beifügen?
Herzlichen Dank im voraus für eine Antwort!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 21.07.2009
16:53 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 21.07.2009
17:19 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 21.07.2009 17:19 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4396

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Steuererklärung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Falle sollte für eine rechtssichere Beurteilung Einsicht in den Vertrag genommen werden. Allgemein lässt sich einkommensteuerlich das Folgende sagen, wobei ich von einer unentgeltlichen Übertragung des Hausgrundstücks ausgehe, das zum Privatvermögen und zu keinem Betriebsvermögen gehört:

Für ein dingliches Wohnrecht Ihrer Eltern gelten dieselben Grundsätze wie für eine Übertragung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs ...



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